Implantate

Implantat

Implantate sind heute fester Bestandteil der Therapie im zahnmedizinischen Bereich. In Langzeitstudien haben sie inzwischen auch ihre ausgezeichnete Haltbarkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit unter Beweis gestellt. Das Zahnimplantat dient als eine künstliche Zahnwurzel. In Verbindung mit einem zahnkronenförmigen Aufbau (Suprakonstruktion) kann ein individuelles künstliches Gebiss in den Mundraum integriert und der Zahnlosigkeit bzw. einer Prothese entgangen werden.

Ablauf einer Implantation

Ablauf einer Implantation

Die Versorgung mit Implantaten kann sowohl von Zahnärzten, als auch von Kieferchirurgen durchgeführt werden. Zunächst wird eine Abformung der Kiefer vorgenommen. Diese wird dann für die Planung der Lokalisation der Implantate sowie für die Planung der Platzierung der Suprakonstruktion vermessen. Die restlichen Zähne sollten vor der Implantation von Karies und Parodontitis befreit sein.

Mit Hilfe von Röntgenbildern und einer speziell angefertigten Bohrschablone werden die Implantate in den Knochen eingebracht. Die Schleimhaut vernäht der Zahnarzt dicht über der Bohrung. Nach drei Monaten werden die künstlichen Zahnwurzeln freigelegt, in Bezug auf ihr Einheilen kontrolliert und mit so genannten Mundschleimhautformern versehen. Das Zahnfleisch wächst harmonisch um diese Schrauben herum. Schmerzen sind bei einer Implantation nicht zu erwarten, da die gesamte Operation in lokaler Betäubung vorgenommen wird.

Die Suprakonstruktion wird vom Zahntechnischen Labor nach den wiederholt angefertigten Abformungen angefertigt und nach der Einheilphase (drei Monate im Unterkiefer, sechs bis acht Monate im Oberkiefer) dem Implantat aufgesetzt.

Eine Sofortbelastung von Implantaten ist nur beim zahnlosen Unterkiefer mit einer Stegkonstruktion auf vier Implantaten möglich. In den Fällen in denen eine provisorische Versorgung nötig ist, kann für die Einheilphase ein temporärer Zahnersatz (ohne Belastung) angefertigt werden.

Suprakonstruktion

Die Suprakonstruktion ist der Zahnkronen-ähnliche Aufbau, der auf das Implantat aufgesetzt wird. Mehrere Schrauben und Fassungen greifen ineinander und ermöglichen die individuelle Gestaltung des Zahnersatzes. Einzelne Zahnlücken können mit einem Einzelzahnimplantat versorgt werden; größere Lücken bzw. verkürzte Zahnreihen mit zwei oder mehreren Implantaten. Als Suprakonstruktion werden dann Kronen oder Brücken als festsitzender Zahnersatz aufgeschraubt. Den ästhetischen Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei nur hinsichtlich der guten Kaufunktion Grenzen gesetzt, die erhalten bleiben muss.

Falls nur noch wenige eigene Zähne im Mund sind, oder der Kiefer gar zahnlos ist, kommt eine kombiniert festsitzende und herausnehmbare Suprakonstruktion zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Implantate mit über der Schleimhaut liegenden Stegen oder Kappen versehen werden, über die eine Prothese eingegliedert werden kann. Gerade für Patienten mit unbezahntem Unterkiefer erhöht sich der Kaukomfort dadurch enorm, da Totalprothesen sonst keinen Halt finden und Druckschmerzen verursachen würden.

Suprakonstruktion
Suprakonstruktion

Wann kein Implantat?

Wichtig für die Implantation ist ein Abwägen der Erfolgsaussichten. Die Vorgehensweise, die Art und die Anzahl der Implantatversorgung bedürfen einer genauen Untersuchung und Planung. So gelten Krankheiten, wie zum Beispiel ausgeprägte Stoffwechselerkrankungen, Leber-, Nieren-, Blut und Knochenleiden als Gegenanzeigen für Zahnimplantate. Nikotin-, Alkohol- und Drogenmissbrauch sprechen ebenfalls gegen die Durchführung einer Implantation.

Auch muss die Geschicklichkeit des Patienten für die später anfallenden besonderen Mundhygienemaßnahmen sichergestellt sein. Während einer akuten Infektionskrankheit, kurz nach einer erfolgten Strahlentherapie, während der Schwangerschaft und Stillzeit sollten keine Operationen im Mundraum vorgenommen werden.

Auch spezielle anatomische Verhältnisse im Mundraum können die Implantation erschweren. Eine Mundtrockenheit, Erkrankungen der Schleimhaut oder des Knochens, eine zu große Zunge, ungünstige Kiefer- und Bissverhältnisse sowie krankhafte Kaubewegungen können gegen das Einbringen von Implantaten sprechen. Ebenfalls muss eine ausreichende Knochendicke gewährleistet sein, um die Implantate in den Kieferknochen setzen zu können.

Ist kein ausreichendes Knochenbett vorhanden, besteht die Möglichkeit, dieses durch eine chirurgische Voroperation zu schaffen. Bei dieser so genannten Knochenaugmentation wird im Oberkiefer Knochen in die Kieferhöhle eingebracht bzw. dem Unterkiefer Knochen aufgelagert. Die entsprechenden Operationstechniken haben sich in den vergangenen Jahren soweit verfeinert und als zuverlässig erwiesen, dass ein zu dünner Knochen heute keine Gegenanzeige mehr ist.

Kosten von Implantaten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Zahnersatz auf  Implantaten einen Festbetrag, den Festzuschuss. Die Höhe des Festzuschusses orientiert sich an den Kosten der Regelversorgung. Unter Regelversorgung verstehen die Krankenkassen jene zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zur Gesunderhaltung bei einem bestimmten Befund medizinisch notwendig sind und normalerweise in diesem Fall vorgenommen werden.

Wer in seinem Bonusheft eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt lückenlos über fünf Jahre nachweisen kann, bekommt von seiner Krankenkasse eine Erhöhung des Festzuschusses um 20 Prozent (auf dann 60% der Regelversorgung). Bei Nachweis von zehn Jahren erhöht sich der Bonus um 30 Prozent (auf 65% der Regelversorgung).

Die chirurgischen Kosten  für die Implantation werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Praxis für Zahnheilkunde

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Dr. med. dent. Marcus Schade
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